Kundenservice
CaixaBank hat eine Kundenserviceabteilung eingerichtet, die für die Bearbeitung und Lösung von Beschwerden ihrer Kunden und der Unternehmen der CaixaBank-Gruppe, die Mitglieder dieses Service sind, zuständig ist.
Kunden können ihre Beschwerden an die Kundenserviceabteilung unter der Postanschrift Calle Pintor Sorolla, 2-4, 46002, Valencia, an die E-Mail-Adresse [email protected], auf dem dafür vorgesehenen Formular oder in einer der CaixaBank-Filialen einreichen.
Sie können Ihren Anspruch auch mit folgendem Formular geltend machen.
In jedem Fall wird die Kundenserviceabteilung in den Tagen nach dem Datum des Eingangs Ihrer Beschwerde eine Empfangsbestätigung mit einem Identifikationscode ausstellen.
Wurde Ihre Karte mit einer Buchung belastet, mit der Sie nicht einverstanden sind und haben Sie bisher noch keinen Antrag auf die Rückbuchung dieses Buchungsvorgangs gestellt, dann ist dieses Formular nicht der Kanal, über den Sie den Antrag stellen. Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie zur Einreichung eines Antrags auf Rückbuchung eines Ihrer Karte belasteten Buchungsvorgangs vorgehen müssen.
Der Kundenservice verfügt für die Bearbeitung der Beschwerde gemäß seiner Betriebsordnung über eine Frist von maximal 1 Monat und 15 Werktagen im Falle von Beschwerden im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten. Ist der Kunde mit der Entscheidung nicht einverstanden oder wurde nach Ablauf der angegebenen Frist keine Entscheidung getroffen, kann er bei der Beschwerdestelle der Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen.
Kunden können über den Zugang zum Kundenservice auch eine Anfrage oder einen Vorschlag einreichen
Beschwerden von Mitgliedern und Begünstigten individueller Altersvorsorgepläne müssen beim Ombudsmann eingereicht werden. Ebenso müssen normale Mitglieder und Begünstigte einzelner EPSV (Kapital bildende Lebensversicherungen) ihre Beschwerden beim Ombudsmann einreichen. Die Postanschrift für beide Stellen lautet C/ Velázquez, 80, 1ª derecha, 28001 Madrid und die E-Mail-Adresse lautet [email protected]. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Beschwerden“ (Reclamaciones) auf der VidaCaixa-Website www.vidacaixa.es
Vorschriften
1. CaixaBank-Vorschriften zum Kundenschutz (pdf)
Beschwerdestelle der Aufsichtsbehörden
2. Investmentdienstleistungen und Aktienmarkt: Beschwerden können an die Comisión Nacional del Mercado de Valores (C/Edison, 4 -28006 Madrid) gerichtet werden.
2.1. Formular für individuelle Beschwerden (pdf)
2.2. Formular für Sammelbeschwerden (pdf)
3. Versicherungen und Altersvorsorgepläne: Beschwerden können an die Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones (Pº de la Castellana, 44, 28046, Madrid) gerichtet werden (pdf)
Plattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage
Verbraucherinformationen (Katalonien)
Den telefonischen Auskunftsdienst für Verbraucher, der von der autonomen Regierung Kataloniens bereitgestellt wird, erreichen Sie unter der Nummer 012. Offizielle Formulare für Beschwerden/Meldungen stehen den Kunden zur Verfügung. Die Stelle verfügt über einen kostenlosen telefonischen Kundenservice unter den Nummern +34 938 87 25 25 und 900 40 40 90. Gleichermaßen wird darauf hingewiesen, dass Verbraucher gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 22/2010 vom 20. Juli über das Verbraucherschutz-Gesetzbuch von Katalonien ein Muster der allgemeinen Geschäftsbedingungen der grundlegenden Finanzdienstleistungsverträge anfordern können, die sie möglicherweise abschließen möchten.
Verbraucherinformation (Andalusien):
Verbraucher in Andalusien können gemäß dem „Dekret 82/2022 vom 17. Mai zur Regelung der Beschwerdeformulare für Verbraucher und Nutzer in der Autonomen Gemeinschaft Andalusien“ eine Beschwerde in Papierform oder in elektronischer Form gemäß dem in Anhang II dieser Verordnung festgelegten Muster einreichen. Beschwerden können bei der Kundenserviceabteilung unter der Postanschrift, calle Pintor Sorolla, 2-4, 46002, Valencia, unter der E-Mail-Adresse [email protected], oder in jeder CaixaBank-Filiale eingereicht werden.
Verbraucher können das Beschwerdeformular über die Website www.consumoresponde.es: Anhang I HQR-Dekret 82-2022 (aktualisiert am 18.10.2022).pdf (consumoresponde.es) erhalten.
Allgemeine Verbraucherschutzbestimmungen undVertragsbedingungen
- Königliches Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November 2007 zur Genehmigung des überarbeiteten Textes des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze.
- Gesetz 7/1998 vom 13. April 1998 über die Allgemeinen Vertragsbedingungen
- Gesetz 7/2017 vom 2. November 2017, das die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Streitbeilegung bei Verbraucherrechtsstreitigkeiten in spanisches Recht umsetzt.
Hypothekendarlehen:
- Gesetz 2/1994 vom 30. März 1994 () über die Abtretung und Änderung von Hypothekendarlehen.
- Königliches Gesetzesdekret 6/2012 vom 9. März 2012 über dringende Maßnahmen zum Schutz mittelloser Hypothekenschuldner.
- Gesetz 1/2013 vom 14. Mai 2013 über Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes von Hypothekenschuldnern, zur Umschuldung und zum sozialen Wohnungsbau.
- Gesetz 3/2016 vom 9. Juni 2016 zum Schutz der Rechte von Verbrauchern und Nutzern bei der Vergabe von Krediten und Hypothekendarlehen für Wohnimmobilien.
- Gesetz 5/2019 vom 15. März 2019 zur Regulierung von Immobilienkreditverträgen.
Verbraucherkredit:
- Gesetz 16/2011 vom 24. Juni 2011 über Verbraucherkreditverträge.
Allgemeine Bestimmungen zu Bankdienstleistungen
- Erlass EHA/2899/2011 des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 28. Oktober 2011 über Transparenz und den Schutz von Kunden von Bankdienstleistungen.
- Rundschreiben 5/2012 vom 27. Juni 2012 der Banco de España an Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister über die Transparenz von Bankdienstleistungen und die Verantwortung bei der Kreditvergabe.
- Erlass ECE/228/2019 vom 28. Februar 2019 über Basiskonten, das Verfahren für den Wechsel von Zahlungskonten und die Anforderungen an Vergleichswebsites.
Zahlungsdienste
- Königliches Gesetzesdekret 19/2018 vom 23. November 2018 über Zahlungsdienste und andere dringende Maßnahmen in Finanzangelegenheiten.
- Erlass EHA/1608/2010 vom 14. Juni 2010 über die Transparenz der Vertragsbedingungen und die Informationspflichten bei Zahlungsdiensten.
- Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) 924/2009.
Investmentservice
- Königliches Gesetzesdekret 4/2015 vom 23. Oktober 2015 zur Genehmigung des überarbeiteten Textes des Wertpapiermarktgesetzes.
- Königlicher Erlass 217/2008 vom 15. Februar 2008 des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen über die Rechtsform von Unternehmen für Wertpapierdienstleistungen und anderen Unternehmen, die Wertpapierdienstleistungen erbringen, und zur teilweisen Änderung der Bestimmungen des Rundschreibens 7/2011 vom 12. Dezember 2011 der Comisión Nacional del Mercado de Valores über die Informationsbroschüre zu Gebühren und den Inhalt von Standardverträgen.
- Erlass ECC/2316/2015 vom 4. November 2015 über die Informationspflichten und die Klassifizierung von Finanzprodukten.
Kundenservice
- Gesetz 44/2002 vom 22. November über Maßnahmen zur Reform des Finanzsystems, geändert durch Gesetz 2/2011 vom 4. März 2011 über nachhaltige Wirtschaft.
- Erlass ECO/734/2004 vom 11. März 2004 über Kundenserviceabteilungen und -dienste sowie den Kundenombudsmann von Finanzinstituten.
- Erlass ECC/2502/2012 vom 16. November 2012, der das Verfahren für die Einreichung von Beschwerden bei den Beschwerdestellen der Banco de España, der Comisión Nacional del Mercado de Valores und der Dirección General de Seguros y Pensiones regelt.